Dezember 13th, 2011 at 16:02 by Pfennig-Kobold

Mit wenigen Tipps und Tricks kann man jährlich mehrere hundert Euro sparen

Enttäuschte Gesichter begleiten viele Menschen, wenn sie ihren Steuerbescheid in der Hand halten. Dabei helfen kleine Tipps und Tricks weiter, um diesen enttäuschten Gesichtern mit einem strahlenden Lächeln entgegen zu wirken. Beachtet man einige Aspekte, kann sich eine Aufforderung zur Nachzahlung schnell in eine Rückzahlung umwandeln. So sollte man seine Steuerklasse mit Bedacht wählen, da diese darüber entscheidet, wie hoch der zu zahlende Steuerbetrag ist. Zusätzlich ist die Vorlage der Lohnsteuerkarte gegenüber dem Arbeitgeber unbedingt empfehlenswert, denn behält man die Karte ein, wird man automatisch in die Steuerklasse VI eingestuft, welche die höchste Steuerbelastung hat. Erhalten beide Ehegatten ein ähnlich hohes Gehalt, ist für beide Personen der Einstieg in die Steuerklasse IV ratsam.

Weicht das Einkommen der Partner jedoch enorm voneinander ab, ist es ratsam, die Person mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse III sowie die Partei mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse V einzustufen. Zudem sollte man den Werbungskosten Beachtung schenken, die bereits mit einem Pauschalbetrag von 920,00 Euro angerechnet werden. Überschreitet man diese Kosten aufgrund der Ausgaben, die durch das Arbeitsverhältnis zustande kommen, lohnt sich eine gesonderte Aufstaffelung der Ausgaben. Von Fahrtkosten über die Arbeitskleidung bis hin zu Beiträgen für die Berufsverbände – all diese Aufwendungen können in die Werbungskosten integriert werden.

Zusätzlich kann man bei einer Steuerzahlung sparen, indem man den Kinderfreibetrag für jedes Kind beachtetet sowie einen Erziehungsfreibetrag für einen erhöhten Bedarf an Betreuung, Erziehung oder der Ausbildung geltend macht. Sogar ein Arbeitszimmer kann in einer Steuererklärung einkommensmindernd angerechnet werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist – diese Regelung tritt auch dann in Kraft, wenn nicht die gesamte Arbeit in dem Raum verrichtet wird. Weiterhin können sich Existenzgründer über Steuervorteile freuen. Nehmen diese in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung ihr Recht auf einen Investitionsabzug in Anspruch und weisen bevorstehende Anschaffungen im Wert von bis zu 200.000,00 Euro nach, erhalten sie ebenfalls Steuerbegünstigungen.

Wenn man schon ein paar dieser Tipp beherzigt, wird sich schnell herausstellen, dass man einiges an Geld sparen kann und hat so am Jahresende einen Zuschuss zum Weihnachtsgeld.

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