Bei der Vergabe von Bausparkrediten gibt es seit Mai dieses Jahres eine entscheidende Änderung zugunsten von Kreditnehmern. War es den Bausparkassen bisher nur möglich, Kredite von 5.000, 10.000 und 15.000 Euro ohne Grundschuldeintrag zu vergeben, ist dies nun bis zu einem Betrag von 30.000 Euro möglich. Damit wurde die Vergabe der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.
Dies kommt natürlich vor allem Hausbesitzern zugute, die Bausanierungen, oder Umbauten durchführen wollen.
Durch diese Änderung wird auch die Chance genutzt dringend fällig gewordene Bestandssanierungen, oder altersbedingte Umbauten, unbürokratisch und schnell durchführen zu können.
Die Bausparkassen begrüßen diese Entscheidung, da sie dem Kunden weiterhin Kosten für eine Eintragung ins Grundbuch erspart. Dieses Geld kann der Kunde jetzt sinnvoller einsetzen.
Natürlich bleibt die bonitätsabhängige Prüfung des Kreditnehmers durch diese Änderung unberührt und deshalb weiterhin Voraussetzung für die Vergabe eines Bausparkredits. Ausserdem ist diese Änderung eine gute Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung in der Baubranche nach oben zu bringen.
